Corona Überbrückungshilfe
Wie wir helfen
Die Corona Überbrückungshilfen können nur durch einen Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die zuständige Stelle für die Überbrückungshilfen in Bayern ist die IHK München und Oberbayern.
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater begleiten wir Sie schnell, kompetent und zuverlässig durch den gesamten Prozess, der notwendig ist, um die Corona Überbrückungshilfe ausgezahlt zu bekommen:
- Prüfung der Anspruchsberechtigung
- Ermittlung der Förderfähigen Fixkosten
- Ermittlung des Förderbetrags
- Antragstellung bei der IHK
- Überwachung der korrekten Festsetzung und Auszahlung
- Ermittlung der finalen Umsätze und Kosten
- Schlussmeldung an die IHK
Sofern Ihre Unterlagen in entsprechender Qualität vorliegen, ist eine reine Onlineabwicklung und Datenbereitstellung möglich. Somit können Sie ortsunabhängig Ihre Antragstellung mit uns zusammen abwickeln.
Melden Sie sich gerne bei uns, dann besprechen wir den genauen Weg gemeinsam.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre
BHSK Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Die wichtigsten Infos im Überblick
Die Corona Überbrückungshilfen im Einzelnen
Antragsberechtigt sind:
Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme müssen erfüllt sein:
Wichtig: Beihilferegelung:
Erstattet werden:
Förderfähige Kosten: Was wird gefördert

Alexander Knagge
M.Sc. Univ. (Accounting & Tax)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
BHSK Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Garmischer Str. 35
81373 München
Telefon: +49 (0)89 51 55 55-6
Telefax: +49 (0)89 51 55 55-88